Informationen

Führerscheinklassen

Sie streben in naher Zukunft die Fahrerlaubnis einer ganz bestimmten Klasse an? Erfahren Sie jetzt nähere Einzelheiten über die gewünschte Führerscheinklasse.

Welche Voraussetzungen sind erforderlich? Wie alt muß ich mindestens sein?Welche Fahrzeuge darf ich mit diesem Führerschein fahren? Antworten auf diese und andere Fragen finden Sie auf den speziellen Seiten.
Vom Pkw über Mofa und Motorrad bis hin zu Bus oder Lkw – die RING Fahrschule bildet in allen gängigen Klassen aus.

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Vom Moped bis zum LKW

Die Antragsstellung

Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen unten kurz aufgelistet.

Was man mit Klasse A fahren darf

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h,

und

dreirädrige Krafträder mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 24 Jahre bei Direkteinstieg21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge20 Jahre bei Aufstieg von A2 (mindestens 2 Jahre Vorbesitz) auf A
  • Aufstieg aus Klasse A2 nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:Klasse AM, A1 und A2

Besitzstand

Die Klasse A (alt) behält ihren Besitzstand.

Beim Umtausch des Führerscheins werden folgende Klassen zugeteilt: A, A2, A1 und AM

Was man mit Klasse A1 fahren darf

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ( Leichtkrafträder ).

dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50cm³ oder einer Höchstgeschwindugkeit von mehr als 45 km/h und einer Leistung von bis zu 15 kW.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    Klasse AM

Besitzstand

Die Klasse A1 (alt), behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse A2 fahren darf

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von nicht mehr als 35 kW bei und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    Klasse A1 und AM
Was man mit Klasse AM fahren darf

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW.

Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor).

Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4kW; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeuge darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Batteriemasse bei Elektrofahrzeugen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 15 Jahre (nur in NRW)
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    keine

Besitzstand

Eine Klasse 4,M oder S wird beim Umtausch des Führerscheins ab dem 19.Januar 2013 in die Klasse AM umgedeutet. Die gilt auch für die Klasse 5, wenn diese vor dem 1. April 1980 erworben wurde.

Was man mit Klasse L fahren darf

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge, jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest

Besitzstand

Die Klasse L (alt), die vom 1. Januar 1999 bis zum 18. Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse T fahren darf

Zugmaschienen mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschienen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht ehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden ( jeweils auch mit Anhänger ).

Hinweis
Die praktische Ausbildung findet auch für 16jährige auf einer Zugmaschiene mit Anhänger statt, die als Fahrzeugkombination schneller als 32 km/h fahren können muß ( Ausbildung auf Vorrat ). Hat der 16jährige die Prüfung bestanden, darf er diese Fahrzeugkombination in Begleitung des Fahrlehrers zurückfahren. Danach dürfen derartige Fahrzeugkombinationen erst nach der Vollendung des 18. Lebensjahres geführt werden. Der Kartenführerschein muß dafür nicht geändert werden.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 16 Jahre bei 40 km/h*, 18 Jahre bei 60 km/h* (*durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit)
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    Klasse AM und L

Besitzstand

Eine Klasse T (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse B fahren darf
  • Pkw und Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
    (nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz)
  • Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
  • Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 18 Jahre; 17 Jahre für die Teilnahme am Begleitenden Fahren.
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    Klasse L und M

Besitzstand
Eine Klasse B (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse B196 fahren darf

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ( Leichtkrafträder ).

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Vorbesitz einer Führerscheinklasse ist notwendig: 5 Jahre Klasse B
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen: keine
  • Fahrerlaubnis ist nur in Deutschland gültig
Was man mit Klasse B96 fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg überschreitet, aber 4.250 kg nicht übersteigt. Die Schlüsselzahl 96 darf nur zugeteilt werden, wenn der Bewerber bereits die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt oder die Voraussetzungen für die Erteilung erfüllt hat.

Das sind zum Beispiel

  • Ein Pkw oder LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.000 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.900 kg hat.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
  • Mindestalter 18 Jahre; 17 Jahre für die Teilnahme am Begleitenden Fahren.
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    keine

Besitzstand
Eine Klasse 3, die bis zum 31.Dezember 1998 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand. Da in diesem Besitzstand auch die Klasse BE enthalten ist, dürfen u. a. Fahrzeugkombinationen der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 gefahren werden.

Was man mit Klasse BE fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.

Das sind zum Beispiel

  • Ein Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 3.500 kg hat.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Der Vorbesitz der Klasse B ist erforderlich
  • Mindestalter 18 Jahre; 17 Jahre für die Teilnahme am Begleitenden Fahren.
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, nur Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    keine

Besitzstand
Eine Klasse BE (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse C fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dienen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist die Führerscheinklasse B notwendig
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Ärztliche Untersuchung oder Gutachten (Sehtest, Augen)
  • Einschluß der Klassen C1
  • Wiederholungsuntersuchung alle 5 Jahre

Besitzstand
Eine Klasse C (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse CE fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 75 kg bestehen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Es ist die Führerscheinklasse C erforderlich
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Ärztliche Untersuchung oder Gutachten (Sehtest, Augen)
  • Einschluß der Klassen BE, C1E, T sowie D1E, sofern D1 und DE, sofern D vorhanden ist
  • Wiederholungsuntersuchung alle 5 Jahre

Besitzstand
Eine Klasse CE (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse C1 fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM,A1,A2 und A, – mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg, mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges dienen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
    nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach jeweils 5 Jahre
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Ärztliche Untersuchung oder Gutachten (Sehtest, Augen)
  • Wiederholungsuntersuchungen vor jedem Fristablauf
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    keine

Besitzstand
Eine Klasse C1 (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse C1E fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.
der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 12.000 kg nicht übersteigt.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Klasse C11 erforderlich
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis: befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres,
    nach Vollendung des 45. Lebensjahres für 5 Jahre; danach jeweils 5 Jahre
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Ärztliche Untersuchung oder Gutachten (Sehtest, Augen)
  • Wiederholungsuntersuchungen vor jedem Fristablauf
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    BE sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist)

Besitzstand
Eine Klasse C1E (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand. Ferner erfolgt eine erweiterung des Besitzstandes im Umfang der neuen C1E ab dem 19.Januar 2013.

Was man mit Klasse D fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, – die zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ausgelegt sind(auch mit Anhänger mit einer zulässigen GEsamtmasse von nicht mehr als 750 kg ).

  • Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten. Zusätzlich ein augenärzliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Einschluß der Klassen D1
  • Wiederholungsuntersuchungen nach jeweils 5 jahren (Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten). Ab dem 50.Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Besitzstand
Eine Klasse D (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse DE fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, – die zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ausgelegt sind(auch mit Anhänger mit einer zulässigen GEsamtmasse von nicht mehr als 750 kg ).

  • Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 24 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten. Zusätzlich ein augenärzliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Einschluß der Klassen D1E, BE, sowie C1E, sofern der Ihnaber C1 besitzt
  • Wiederholungsuntersuchungen nach jeweils 5 jahren (Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten). Ab dem 50.Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Besitzstand
Eine Klasse DE (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse D1 fahren darf

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A, – die zur Personenbeförderung mit mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 mtr. beträgt (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg ).

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten. Zusätzlich ein augenärzliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Einschluß der Klassen: keine
  • Wiederholungsuntersuchungen nach jeweils 5 Jahren (Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten). Ab dem 50.Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Besitzstand
Eine Klasse D1 (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Was man mit Klasse D1E fahren darf

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen.

Erteilungsvoraussetzungen / Befristungen

  • Klasse D1 erforderlich
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre
  • Die Befristung der Führerscheinkarte beträgt 15 Jahre
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten. Zusätzlich ein augenärzliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Einschluß der Klassen: BE und C1E, sofern der Inhaber C1 besitzt
  • Wiederholungsuntersuchungen nach jeweils 5 Jahren (Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten). Ab dem 50.Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Besitzstand
Eine Klasse D1E (alt), die vom 1.Januar 1999 bis zum 18.Januar 2013 erteilt wurde, behält ihren bisherigen Besitzstand.

Erforderliche Antragsunterlagen

  1. ein amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt
    (Personalausweis oder Reisepaß)
  2. ein Lichtbild neueren Datums
    (Keine Kopfbedeckung, normales Paßbild)
  3. Gilt nur bei Klasse C + D
    ein Gutachten über die körperliche und geistige Eignung, das nicht älter als ein Jahr sein darf (betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten)
  4. Eine Sehtestbescheinigung einer amtlichen anerkannten Sehteststelle oder ein Zeugnis oder ein Gutachten eines Augenarztes (Sehtest, Zeugnis und Gutachten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein)Gilt nur bei Klasse C + D
    Bringen Sie bitte eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung mit, die nicht älter als ein Jahr ist.
  5. Ein Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder der Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
    (entfällt, wenn schon ein Führerschein vorhanden ist)

Gilt nur bei Klasse C + D
ein Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
(entfällt, bei vorhandenem Führerschein der Klassen C1, C, D1)

Als Nachweis zu Punkt 5 gilt auch die Vorlage

  1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung
    (auch aus dem Ausland)
  2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung als Kranken- oder Kinderkrankenschwester, Kranken- oder Kinderkrankenpfleger, Hebamme, Entbindungspfleger, Krankenpflegehelfer(in), Altenpfleger(in), Arzthelfer(in), Rettungsassistent(in), Masseur(in), med. Bademeister(in), Krankengymnast(in).
  3. eine Bescheinigung über die Ausbildung als SchwesÓÓternhelferin, Pflegedienst- helfer oder über eine sanitäts- oder rettungsdienstliche Ausbildung.
  4. ein eventuell bereits vorhandener Führerschein
  5. ein Zettel mit Fahrschulstempel oder eine Visitenkarte
    (Fahrschule muß angegeben werden)
  6. Geld für die Antragsgebühren der Behörde

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