Aufbauseminar

Zu schnell gefahren? Punkte in Flensburg? Führerschein weg? Das muss nicht sein.

 

Damit es gar nicht erst so weit kommt, bietet die RING Fahrschule das Fahreignungs-Seminar,
kurz FES und Aufbauseminare Führerschein, kurz ASF an.

Termin vereinbaren

Sind Sie an einem solchen Aufbauseminar Interessiert? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an eine Filiale der RING-Fahrschule GmbH. Wir haben speziell ausgebildete Fahrlehrer, die diese Seminare durchführen. Und Ihr Führerschein bleibt, wo er ist – bei Ihnen. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Themen kicken Sie die Verkehrszeichen auf der rechten Seite an.

Für die erforderliche Verkehrspsychologische Beratung durch einen anerkannten Verkehrs-Psychologen finden diese bei einem FES-Seminar nach Terminabsprache in unseren Räumen statt.

Hierzu erhalten Sie durch unsere Mitarbeiter nähere Informationen.

fes
asf

 

Sie haben Punkte in Flensburg und Ihr Führerschein ist in Gefahr?

Jetzt sollten Sie aber was tun!

Wer rechtzeitig kommt, kann Punkte abbauen und neue Punkte vermeiden.

Das neue Fahreignungs-Bewertungssystem ist eine Maßnahme des Gesetzgebers zum Schutz vor Gefahren, die von Inhabern einer Fahrerlaubnis ausgehen, die wiederholt gegen die Sicherheit des Straßenverkehrs betreffenden straßenverkehrsrechtlichen oder gefahrgutbeförderungsrechtlichen Vorschriften verstoßen. Ziel ist, die Verkehrssicherheit zu verbessern. Mit der Reform werden neue Begrifflichkeiten eingeführt, so wird aus Verkehrszentralregister das Fahreignungsregister, aus Mehrfachtäter-Punktesystem wird Fahreignungs-Bewertungssystem. Im neuen System kann man bis zu 8 Punkte sammeln, dann wird die Fahrerlaubnis entzogen (früher 18 Punkte). Dabei kennt das Fahreignungs-Bewertungssystem folgende Maßnahmen:

  • Vormerkung bei einem Punktestand von 1 – 3 Punkten:

    Die Vormerkung stellt noch keine Maßnahmestufe dar, sie ist ein sanktionsloser Warnschuss. Es erfolgt keine Mitteilung an den Fahrerlaubnisinhaber.

  • Ermahnung bei einem Punktestand von 4 – 5 Punkten:

    Beim Erreichen eines dieser Punktestände erfolgt eine schriftliche Ermahnung seitens der Behörde. Zur Verbesserung des Verkehrsverhaltens kann ein Fahreignungsseminar freiwillig besucht werden. Wird der zuständigen Behörde innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung des Seminars eine Teilnahmebescheinigung vorgelegt, wird bei einem Punktestand von ein bis fünf Punkten ein Punkt abgezogen.

  • Verwarnung bei einem Punktestand von 6 – 7 Punkten:
    Es erfolgt eine schriftliche Verwarnung mit dem Hinweis, ein freiwilliges Fahreignungsseminar zu besuchen. Einen Punkterabatt gibt es hierfür nicht.

  • Entzug bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr:
    Der Fahrerlaubnisinhaber gilt als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen und die Fahrerlaubnis ist zu entziehen.

Das neue Fahreignungsseminar

Mit dem Fahreignungsseminar soll erreicht werden, dass die Teilnehmer sicherheitsrelevante Mängel in ihrem Verkehrsverhalten und insbesondere in ihrem Fahrverhalten erkennen und abbauen. Hierzu sollen die Teilnehmer durch die Vermittlung von Kenntnissen zum Straßenverkehrsrecht, zu Gefahrenpotentialen und zu verkehrssicherem Verhalten im Straßenverkehr, durch Analyse und Korrektur verkehrssicherheitsgefährdender Verhaltensweisen sowie durch Aufzeigen der Bedingungen und Zusammenhänge des regelwidrigen Verkehrsverhaltens veranlasst werden.

Das Fahreignungsseminar besteht aus einer verkehrspädagogischen und aus einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.

Der Punkte-Tacho

punktetacho

Das Seminar

fahreigsem

Keine Prüfung !!

Am Ende des Seminares erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die Sie bei der Führerscheinstelle vorlegen können. Eine Prüfung findet nicht statt.

Fahreignungsseminare werden in unseren Fahrschulen von besonders ausgebildeten Seminarleitern durchgeführt. Am besten Melden Sie sich gleich an, um sich einen Platz in einem der nächsten Seminare zu sichern. Dann haben Sie schon bald einen Sorge weniger; die Sorge um Ihren Führerschein.

ASF Seminare

Ein Führerschein auf Probe erhält jeder Bewerber, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis erwirbt, ausgenommen er erwirbt eine Fahrerlaubnis der Klasse AM,L oder T. Die Dauer der Probezeit ergibt sich aus dem Erteilungsdatum auf dem Kartenführerschein.

Nach Ende der Probezeit wird kein neuer Kartenführerschein ausgestellt. Die Probezeit beginnt mit der Erteillung der Klassen A, A1 oder B.

Werden während der Probezeit weitere Klassen erworben, z.B. die Klassen C oder CE, werden auch diese Klassen in die laufende Probezeit einbezogen.

Während der Probezeit gilt also, daß jede Auffälligkeit im Straßenverkehr zu Maßnahmen führen kann, egal in welcher Klasse sie erfolgt.

Welche Verstöße führen nun zu einer Anordnung eines ASF Seminares?

Wer innerhalb der Probezeit Zuwiderhandlungen gem. Anlage 12 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) begeht oder eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit nach Abschnitt A oder insg. zwei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten nach Abschnitt B der Anlage 12 FeV (jeweils mit Bußgeldbescheid ab 40 EURO) begangen hat, dem kann die Fahrerlaubnis entzogen werden, wenn eine in diesem Fall verordnet Teilnahme an einem Aufbauseminar in einer Fahrschule, nicht wahrgenommen wird. Der Kursteilnehmer ist zur Teilnahme verpflichtet – auch wenn er bereits vorher freiwillig an einem Aufbauseminar zum Abbau von Punkten teilgenommen hat. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, wird die Fahrerlaubnis entzogen und die Probezeit ruht. Die Wiedererteilung ist erst möglich, wenn die Teilnahme an einem Nachschulungskurs nachgewiesen werden kann. Außerdem verlängert sich in diesem Fall die Probezeit um weitere zwei Jahre. Bei einem erneutem bzw. zweitem Verkehrsverstoß erteilt die FE-Behörde eine schriftliche Verwarnung und verweist auf die Möglichkeit zur freiwilligen Teilnahme (innerhalb von 2 Monaten) an einem verkehrs-psychologischen Beratungskurs (MPU). Eine Verpflichtung zur Teilnahme besteht nicht. Durch eine Teilnahme können insg. zwei Punkte im Verkehrszentralregister (VZR) abgebaut werden. Bei einem dritten Verstoß wird die Fahrerlaubnis für mindestens drei Monate entzogen. Die Probezeit ruht. Der Führerschein ist der FE-Behörde auszuhändigen. Die 3-Monats-Frist (oder länger) beginnt mit dem Datum der Aushändigung des Führerscheins. Zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis wird ein Fahreignungs-Gutachten erforderlich. Sollte die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, verlängert sich die Probezeit – zusätzlich zur Restprobezeit – um zwei Jahre.

Sie haben Post von der Fahrerlaubnisbehörde bekommen? Dann melden Sie sich doch bei uns. Füllen Sie das unten stehende Formular aus. Wir melden uns dann bei Ihnen und erklären Ihnen alle weiteren Schritte. Wir freuen uns über Ihre Nachricht.

Ihr Weg zu ihrem Führerschein

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Unser Sekretariat ist Montags bis Freitags von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr zu erreichen. Rufen Sie uns an!