Was man mit Klasse T fahren darf

Zugmaschienen mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschienen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht ehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden ( jeweils auch mit Anhänger ).

Hinweis
Die praktische Ausbildung findet auch für 16jährige auf einer Zugmaschiene mit Anhänger statt, die als Fahrzeugkombination schneller als 32 km/h fahren können muß ( ausbildung auf Vorrat ). Hat der 16jährige die Prüfung bestanden, darf er diese Fahrzeugkombination in Begleitung des Fahrlehrers zurückfahren. Danach dürfen derartige Fahrzeugkombinationen erst nach der Vollendung des 18. Lebensjahres geführt werden. Der Kartenführerschein muß dafür nicht geändert werden.

Besitzstand

Wer die Klasse 3 besitzt und in der Land- und Forstwirtschaft tätig ist, erhält auf Antrag u.a. auch die Klasse T.Die Klasse 2 entspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T und, sofern die Klasse 2, 3 oder 4 vor dem 1.4.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1.

Die Antragsstellung

Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.