Was man mit Klasse M fahren darf

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit einem Hilfsmotor ( Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen)

Besitzstand

Die Klasse 4 enspricht den Klassen M und L ebenso die Klasse 5, wenn sie vor dem 1.4.1980 erworben wurde. Mit der Klasse 4 ( und der Klasse 5, wenn sie vor dem 1.4.1980 erworben wurde ) und künftig mit der Klasse M dürfen auch folgende Fahrzeuge gefahren werden:

Krafträder mit einem Hubraum von nicht ehr als 50 cm³ und einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31.Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einen Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem Leergewicht von icht mehr als 150 kg ( Lastendreirad ), wenn sie bis zum 31.Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschrift der DDR, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Die Antragsstellung

Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.