Was man mit Klasse DE fahren darf

Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³) und Fahrräder mit einem Hilfsmotor ( Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen).

  • Klasse D ist erforderlich
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten. Zusätzlich ein augenärzliches Zeugnis oder Gutachten
  • Einschluß der Klassen D1E, BE, sowie C1E, sofern der Inhaber C1 besitzt
  • Wiederholungsuntersuchungen nach jeweils 5 jahren (Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten). Ab dem 50.Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Besitzstand

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung - FzF, mit mehr als 14 Fahrgastplätzen - entspricht den Klassen D1, D1E, D und DE. Solange jedoch der FzF nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht wird, dürfen Omnibusse, in denen Fahrgäste sitzen, nur in Verbindung mit einer allgemeinen Fahrerlaubnis (Klasse 2 bei KOM über 7,5 t zulässige Gesamtmasse) geführt werden.

Die Antragsstellung

Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.