Was man mit Klasse D fahren darf

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen GEsamtmasse von nicht mehr als 750 kg ).

  • Klasse B erforderlich
  • Mindestalter 21 Jahre
  • Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre
  • Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten. Zusätzlich ein augenärzliches Zeugnis oder Gutachten.
  • Einschluß der Klassen D1
  • Wiederholungsuntersuchungen nach jeweils 5 jahren (Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten). Ab dem 50.Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.

Besitzstand

Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung - FzF, mit mehr als 14 Fahrgastplätzen - entspricht den Klassen D1, D1E, D und DE. Solange jedoch der FzF nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht wird, dürfen Omnibusse, in denen Fahrgäste sitzen, nur in Verbindung mit einer allgemeinen Fahrerlaubnis (Klasse 2 bei KOM über 7,5 t zulässige Gesamtmasse) geführt werden.

Die Antragsstellung

Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.