Was man mit Klasse D fahren darf
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen GEsamtmasse von nicht mehr als 750 kg ).
- Klasse B erforderlich
- Mindestalter 21 Jahre
- Befristung der Fahrerlaubnis auf 5 Jahre
- Bei Ersterteilung betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder medizinisch- psychologisches Gutachten. Zusätzlich ein augenärzliches Zeugnis oder Gutachten.
- Einschluß der Klassen D1
- Wiederholungsuntersuchungen nach jeweils 5 jahren (Ärztliche Untersuchung sowie ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten). Ab dem 50.Geburtstag sowie bei jeder folgenden Verlängerung wird wie bei der Ersterteilung verfahren.
Besitzstand
Der Führerschein zur Fahrgastbeförderung - FzF, mit mehr als 14 Fahrgastplätzen - entspricht den Klassen D1, D1E, D und DE. Solange jedoch der FzF nicht in einen Kartenführerschein umgetauscht wird, dürfen Omnibusse, in denen Fahrgäste sitzen, nur in Verbindung mit einer allgemeinen Fahrerlaubnis (Klasse 2 bei KOM über 7,5 t zulässige Gesamtmasse) geführt werden.
Die Antragsstellung
Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.

