Was man mit Klasse C fahren darf

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeuges oder der Überführung an einen anderen Ort dienen.Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art.5).

  • Es ist die Führerscheinklasse B notwendig
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet.
  • Ärztliche Untersuchung oder Gutachten (Sehtest, Augen)
  • Einschluß der Klassen C1
  • Wiederholungsuntersuchung alle 5 Jahre

Besitzstand

Die Klasse 2 enstspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, C, CE, M, L, T und, sofern die Klasse 2, 3 oder 4 vor dem 1.4.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1.

Die Antragsstellung

Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.