Was man mit Klasse BE fahren darf
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen und die als Kombination nicht unter B fallen. Bei Lastkraftwagen mit durchgehender Bremse und bestimmter Geländefahrzeugen darf die Anhängelast höchstens das 1,5fache der zulässigen Gesamtmasse des ziehenden Fahrzeugs betragen.
Das sind zum Beispiel
- Ein Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von 1.500 kg und einem Leergewicht von 950 kg mit einem Anhänger, der eine zulässige Gesamtmasse von 1.000 kg hat (in diesem Fall bleibt zwar die zulässige Gesamtmasse der Fahzeugkombination unter den zulässigen 3.500 kg, aber die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist größer als das Leergewicht des PKW.
- Ein Pkw mit einer zulässigen Gesammtmasse von 1.700 kg sowie einem Leergewicht von 1.100 kg mit einem Anhänger von 1.095 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Ein Pkw der gehobenen Mittelklasse mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2.100 kg und einem Leergewicht von 1.615 kg Gesamtmasse mit einem Anhänger, der eine zulässige • Gesamtmasse von 1.500 kg hat.
- Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
- Mindestalter 18 Jahre
- Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
- Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
Besitzstand
Die Klasse 3 enspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und, sofern die Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1, Auf Antrag kann auch die Klasse CE beschränkt auf ein Zuggewicht von 18.5 t erteillt werden. Für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, auf Antrag auch die Klasse T.
Die Antragsstellung
Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.

