Was man mit Klasse B fahren darf
- Pkw und Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
(nicht mehr als acht Sitzplätze außer Führersitz) - Hinter diesen Fahrzeugen darf ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von höchstens 750 kg mitgeführt werden.
- Anhänger über 750 kg zulässige Gesamtmasse dürfen nur dann mitgeführt werden, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3.500 kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeuges nicht übersteigen.
Das sind zum Beispiel
- Ein Pkw oder Lkw mit 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse und mit einem Anhänger bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Ein Pkw mit einer zulässigen Gesammtmasse von 1.700 kg sowie einem Leergewicht von 1.100 kg mit einem Anhänger von 1.095 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Die Anzahl der Achsen der Fahrzeugkombination ist nicht begrenzt.
- Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
- Mindestalter 18 Jahre
- Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
- Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
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Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
Klasse L und M
Besitzstand
Die Klasse 3 enspricht den Klassen B, BE, C1, C1E, M, L und, sofern die Klasse 3 vor dem 1.4.1980 erworben wurde, auch der Klasse A1, Auf Antrag kann auch die Klasse CE beschränkt auf ein Zuggewicht von 18.5 t erteillt werden. Für Personen, die in der Land- und Forstwirtschaft tätig sind, auf Antrag auch die Klasse T.
Die Antragsstellung
Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.

