Was man mit Klasse A1 fahren darf

Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW ( Leichtkrafträder ) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit (bbh) von 80 km/h für 16 - 17 jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre.

Das sind zum Beispiel
Die praktische Ausbildung findet für 16- und 17jährige auf einem Leichtkraftrad statt, das mindestens 100 km/h fahren können muß. Hat der 16jährige die Prüfung bestanden, darf er dieses in Begleitung eines Fahrlehrers noch zurückfahren. Danach darf er derartige Leichtkrafträder erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres führen. Der Kartenführerschein muß dafür nicht geändert werden.

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 16 Jahre
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    Klasse A1 und M

Besitzstand

Die Klasse 1b enspricht den Klassen A1, M und L. Sofern die Klasse 4 vor dem 1.4.1980 erworben wurde enspricht auch diese den Klassen A1, M und L

Die Antragsstellung

Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.