Was man mit Klasse A fahren darf

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.

Hinweis! Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Es wird unterschieden in Führerscheinklasse A (beschränkt) und Führerscheinklasse A (unbeschränkt). Grundvoraussetzung ist immer der Führerschein Klasse A!

  • Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
  • Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
  • Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
    Klasse A1 und M

Besitzstand

Die Klasse 1a enstpricht den Klassen A beschränkt, A1, L und M.

Schaubild Aufstieg von 1A auf A

Schaubild Aufstieg von A beschränkt auf A

Die Antragsstellung

Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.