Was man mit Klasse A fahren darf
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg.
Hinweis! Die Beschränkung entfällt zwei Jahre nach Erteilung dieser Fahrerlaubnis. Es wird unterschieden in Führerscheinklasse A (beschränkt) und Führerscheinklasse A (unbeschränkt). Grundvoraussetzung ist immer der Führerschein Klasse A!
- Es ist kein Vorbesitz einer Führerscheinklasse notwendig
- Mindestalter 18 Jahre
- Es gibt keine Befristung der Fahrerlaubnis
- Es ist keine Ärztliche Untersuchung notwenig, lediglich ein Sehtest
- Folgende Klassen sind in diesem Führerschein eingeschlossen:
Klasse A1 und M
Besitzstand
Die Klasse 1a enstpricht den Klassen A beschränkt, A1, L und M.

Die Antragsstellung
Was Sie alles mitbringen müssen, was wir für eine schnelle Antragstellung benötigen, haben wir Ihnen hier kurz aufgelistet.

